Besondere Bedingungen für Realistische Grundeinkommen
Ergänzend zu den Allgemeinen Nutzungs-, Teilnahme- und Geschäftsbedingungen von Mein Grundeinkommen e.V. https://www.mein-grundeinkommen.de/infos/nutzungsbedingungen gelten für den Gewinn von Realistischen Grundeinkommen die nachstehenden Bedingungen.
1. Allgemeines
1.1 Das Realistische Grundeinkommen beträgt derzeit für volljährige Gewinner*innen einkommensabhängig max. € 43.200 in monatlichen Raten à max. € 1.200 über einen Zeitraum von drei Jahren. Mein Grundeinkommen e.V. behält sich vor, die Beträge sowie die Laufzeit für zukünftige Verlosungen zu ändern. Änderungen werden jeweils mit der Ankündigung der Verlosung mitgeteilt.
1.2 Maßgeblich ist das Nettoeinkommen aus Erwerbstätigkeit (Einkünfte aus nichtselbständiger Tätigkeit, selbständiger Tätigkeit, Gewerbebetrieb und bestimmte Lohnersatzleistungen).
1.3 Das Grundeinkommen beträgt für Gewinner*innen ohne Einkommen im jeweiligen Monat derzeit € 1.200 und mindert sich um eine einkommensabhängige „Grundeinkommensabgabe“. Ab einem Nettoeinkommen von € 3.350 pro Monat beträgt die Grundeinkommensabgabe 100%, d.h. die Vorauszahlung muss vollständig zurückgezahlt werden.
1.4 Die Einzelheiten zur Berechnung des Nettoeinkommens und zur Höhe des sich daraus ergebenden Grundeinkommensabgabe ergeben sich aus dem Berechnungstool und der tabellarischen Darstellung. Mein Grundeinkommen e.V. behält sich vor, die Berechnungsweise und die Beträge für zukünftige Verlosungen zu ändern. Es gelten die jeweils für die Verlosung bekannt gegebenen Beträge.
1.5 Die Auszahlung erfolgt am Monatsanfang zunächst in voller Höhe (derzeit € 1.200). Eine Auszahlung erfolgt nur auf ein Konto der Gewinner*in im SEPA-Zahlungsraum, für das ein SEPA-Lastschriftmandat eingerichtet werden konnte. Nach Erklärung des tatsächlichen Einkommens zu Beginn des Folgemonats erfolgt die Berechnung der Grundeinkommensabgabe und deren Einzug per Lastschrift. Die Höhe der Lastschrift wird per Mail 5 Tage vorher angekündigt. Wird die Lastschrift nicht eingelöst, wird die Auszahlung weiterer Grundeinkommen ausgesetzt bis die Grundeinkommensabgabe an Mein Grundeinkommen e.V. überwiesen wurde und ein neues Lastschriftmandat erteilt wurde.
1.6 Solange Gewinner*innen noch nicht volljährig sind, beträgt das Realistische Grundeinkommen derzeit einkommensunabhängig monatlich € 350.
2. Gewinnbenachrichtigung, Annahme
2.1 Die Gewinner*innen werden per E-Mail benachrichtigt und ihr Profilname und Profilfoto (falls hochgeladen) werden auf www.mein-grundeinkommen.de veröffentlicht. Mit dieser Form der Veröffentlichung erklären sich die Gewinner*innen ausdrücklich einverstanden.
2.2 Die Gewinner*innen sind verpflichtet nachzuweisen, dass die zur Teilnahme gemachten Angaben (vollständiger Name, Geburtsdatum) der Wahrheit entsprechen. Diese Daten werden nicht veröffentlicht.
2.3 Melden sich Gewinner*innen nicht innerhalb von drei Wochen nach Zugang der Gewinnmitteilung, so verfällt der Anspruch auf den Gewinn. Für die Richtigkeit der angegebenen E-Mail-Adresse sind die Teilnehmer*innen verantwortlich.
3. Erster Einkommensnachweis
3.1 Innerhalb von vier Wochen nach Zugang der Gewinnmitteilung haben volljährige Gewinner*innen zusätzlich ihr Einkommen zu erklären und nachzuweisen und ein SEPA-Lastschriftmandat zu erteilen. Die Erklärung erfolgt ausschließlich online in entsprechende Formulare im Nutzerkonto der Gewinner*in. Der Nachweis erfolgt durch das Hochladen von Scans der dort geforderten Belege. Die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben sind mit der Übermittlung der Angaben und Belege zu versichern. Für minderjährige Gewinner*innen gilt dies entsprechend mit der Maßgabe, dass an die Stelle des Zugangs der Gewinnmitteilung der 1. Tag des auf den Eintritt der Volljährigkeit folgenden Monats tritt. Die Umstellung auf ein einkommensabhängiges Realistisches Grundeinkommen erfolgt frühestens für den zweiten Monat nach Erreichen der Volljährigkeit.
3.2 Erfolgt der Nachweis nicht rechtzeitig, beginnt eine Auszahlung des Realistischen Grundeinkommens erst zu dem Monat, zu dem der Einkommensnachweis für den Vormonat rechtzeitig erfolgt ist. Der Gesamtzeitraum für den ein Realistisches Grundeinkommen gewährt wird, verkürzt sich dadurch entsprechend.
4. Monatliche Erklärung zum Einkommen, weitere Einkommensnachweise
4.1 Spätestens bis zum 15. eines jeden Monats haben die Gewinner*innen ihr im Vormonat erzieltes Einkommen durch Ausfüllen des Formulars in ihrem Nutzerkonto zu erklären. Erfolgt die Erklärung nicht rechtzeitig, wird das Grundeinkommen des Vormonats per Lastschrift vollständig eingezogen, eine Nachzahlung erfolgt nicht.
4.2 Viermal im Bezugszeitraum werden für zufällig ausgewählte Monate, zusätzlich zu der Erklärung zum Einkommen, Nachweise gem. vorstehender Ziff. 3.1 für den jeweiligen Vormonat verlangt. Wird der Nachweis nicht vollständig oder unrichtig erbracht, wird die Auszahlung des Grundeinkommens ausgesetzt, bis die Nachweise erbracht sind. Eine Nachzahlung erfolgt nicht.
5. Bereitschaft zur Mitwirkung zur Erfüllung der Forschungszwecke
5.1. Gewinner*innen erklären sich bereit, einen Beitrag zu den Forschungszwecken von Mein Grundeinkommen e.V. zu leisten, indem sie während der dreijährigen Laufzeit an insgesamt sieben Onlinebefragungen teilnehmen. Der Zeitaufwand wird jeweils etwa 25 Minuten betragen.
5.2. Das Ausfüllen der Onlinebefragungen ist keine Gegenleistung für den Erhalt des Grundeinkommens.
6. Datenschutz
6.1 Informationen zum Datenschutz stehen hier: https://www.mein-grundeinkommen.de/infos/datenschutz
6.2 Informationen zum Datenschutz für den Einkommensnachweis stehen hier: https://www.mein-grundeinkommen.de/infos/datenschutz-einkommensnachweis
7. Schlussbestimmung
7.1 Soweit in diesen besonderen Bedingungen nichts Abweichendes geregelt ist, gelten die Allgemeinen Nutzungs-, Teilnahme- und Geschäftsbedingungen von Mein Grundeinkommen https://www.mein-grundeinkommen.de/infos/nutzungsbedingungen.
7.2 Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Ein Rechtsanspruch auf Auszahlung der verlosten Grundeinkommen besteht nicht. Mein Grundeinkommen ist aber gegenüber den AuftraggeberInnen rechtlich verpflichtet, alle Zahlungen in den Grundeinkommenstopf zur Auszahlung von Grundeinkommen zu verwenden. Mein Grundeinkommen e. V. plant die Verlosung von Grundeinkommen so, dass die Grundeinkommen aus den bereits erhaltenen und hinreichend sicher zu erwartenden Zahlungen in den Grundeinkommenstopf im verlosten Umfang geleistet werden können. Das ist in den vielen Jahren seit der ersten Verlosung stets gelungen.
Stand 07.09.2023