Ergänzende Teilnahmebedingungen für die Sonderverlosung eines Grundeinkomens für 6 Monate unter Menschen mit Postleitzahl in Mecklenburg-Vorpommern am 21.10.2026
Für die Sonderverlosung eines Bedingungslosen Grundeinkommens für sechs Monate unter Menschen mit einer Postleitzahl in Mecklenburg-Vorpommern am 21.10.2026 gelten ergänzend zu den Allgemeinen Nutzungsbedingungen des Mein Grundeinkommen e.V. die folgenden besonderen Teilnahmebedingungen.
Soweit nachfolgend keine abweichenden Regelungen getroffen werden, gelten die Allgemeinen Nutzungsbedingungen des Mein Grundeinkommen e.V., insbesondere die Teilnahmebedingungen für Verlosungen von Bedingungslosen Grundeinkommen unter Abschnitt D.
1. Sonderverlosung
1.1 Am 21.10.2026 verlost Mein Grundeinkommen e.V. zusätzlich zu den für diesen Tag angekündigten regulären Grundeinkommen ein Bedingungsloses Grundeinkommen für 6 Monate ausschließlich unter den für die Verlosung angemeldeten Teilnehmer*innen mit einer im Profil hinterlegten Postleitzahl in Mecklenburg-Vorpommern („Sonderverlosung Mecklenburg-Vorpommern“).
1.2 Das Bedingungslose Grundeinkommen in dieser Sonderverlosung beträgt insgesamt 6.000 € und wird in sechs monatlichen Raten von jeweils 1.000 € ausgezahlt
2. Teilnahmeberechtigung
2.1 An der Sonderverlosung nehmen ausschließlich Personen teil, die
nach den Allgemeinen Nutzungsbedingungen zur Teilnahme an der Verlosung am 21.10.2026 berechtigt und für diese Verlosung angemeldet sind und
zum Zeitpunkt des Teilnahmeschlusses in ihrem Profil eine Postleitzahl angegeben haben, die Mecklenburg-Vorpommern zugeordnet ist.
2.2 Teilnahmeschluss für die Sonderverlosung ist der 21.10.2026 um 18:00 Uhr. Maßgeblich sind die zu diesem Zeitpunkt im Profil hinterlegten Angaben. Spätere Änderungen der Postleitzahl werden für die Sonderverlosung nicht berücksichtigt.
2.3 Teilnehmer*innen sind verpflichtet, in ihrem Profil die Postleitzahl ihres gemeldeten Wohnsitzes vollständig und korrekt anzugeben. Maßgeblich für die Teilnahme an der Sonderverlosung ist die zum Zeitpunkt des Teilnahmeschlusses im Profil hinterlegte Postleitzahl.
2.4 Personen, die zum Zeitpunkt des Teilnahmeschlusses keine oder keine Mecklenburg-Vorpommern zugeordnete Postleitzahl ihres gemeldeten Wohnsitzes in ihrem Profil hinterlegt haben, nehmen nicht an der Sonderverlosung teil.
2.5 Stellt sich nach der Ziehung heraus, dass die angegebene Postleitzahl nicht der Postleitzahl des gemeldeten Wohnsitzes der gezogenen Person zum Zeitpunkt des Teilnahmeschlusses entsprach und die Voraussetzungen für die Teilnahme an der Sonderverlosung deshalb nicht erfüllt waren, besteht kein Anspruch auf den Gewinn.
3. Durchführung der Sonderverlosung
3.1 Für die Sonderverlosung wird aus allen nach Ziffer 2 teilnahmeberechtigten Personen ein gesonderter Lostopf gebildet.
3.2 Der/Die Gewinner*inn wird nach dem Zufallsprinzip ermittelt.
3.3 Die ordnungsgemäße Durchführung und das Ergebnis der Ziehung werden zu Nachweiszwecken dokumentiert.
4. Verhältnis zur regulären Verlosung und Ausschluss eines Doppelgewinns
4.1 Teilnehmer*innen, die die Voraussetzungen dieser ergänzenden Teilnahmebedingungen erfüllen, nehmen grundsätzlich sowohl an der regulären Verlosung am 21.10.2026 als auch an der Sonderverlosung Mecklenburg-Vorpommern teil.
4.2 Eine Person kann am 21.10.2026 jedoch entweder bei der regulären Verlosung oder bei der Sonderverlosung Mecklenburg-Vorpommern gewinnen. Ein Gewinn bei beiden Verlosungen ist ausgeschlossen.
4.3 Wird eine Person bei einer der beiden Verlosungen als Gewinner*in gezogen, nimmt sie an der jeweils anderen Verlosung nicht mehr teil bzw. wird bei einer dortigen Ziehung nicht als Gewinner*in berücksichtigt.
Im Übrigen gelten die Allgemeinen Nutzungbedingungen des Mein Grundeinkommen e.V.
Stand: 16.09.2026