Mit Grundeinkommen würde Melia
ihre Krankenkasse bezahlen können, ohne in die Bredouille zu geraten

Geschichten
  • wenn man angestellt ist, teilen sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer die Kosten. Bei kurzfristig befristeterer Anstellung ergeben sich Zeiten zwischen diesen Anstellungen, die auch mal drei bis vier Monate dauern können. Die Anstellungen reichen durch die Befristung nicht, um sich mit ALG I dazwischen abzusichern (darüber würde die KK bezahlt werden). Und für ALG II muss man all seine Rücklagen vorher aufbrauchen (auch sie würden ansonsten die KK übernehmen). Als Künstler bleibt nur die Wahl, die Beiträge selber zu bezahlen in der Zeit (freiwillig gesetzlich versichert). Die KSK versichert nur Künstler, die selbstständig sind. Die mit befristeten und kurzweiligen Jobs, fallen überall durchs Raster. Es sind viele - und trotzdem ist eine Änderung bisher nicht möglich gewesen.