Mit Grundeinkommen würde Michael
10% davon für gute Zwecke spenden, mit dem Nachweis dass es auch wirklich Gutes tut.

Geschichten
  • In den meisten Bundesländern Deutschlands muss man keine Genehmigung als Spendensammler beantragen. Lediglich in Rheinland-Pfalz, in Thüringen und im Saarland existieren noch Sammlungsgesetze, die vorschreiben, welche Voraussetzungen Spendensammler erfüllen müssen. In diesen Bundesländern muss eine Genehmigung eingeholt werden. Doch in allen anderen wurde dies abgeschafft. Daher ist es möglich, für fast alle legalen Zwecke Spenden zu sammeln. Etwas anders sieht es bei Spenden für gemeinnützige oder kommerzielle Zwecke aus. Hierbei müssen die Spendensammler sich an die Regelungen im Bürgerlichen Gesetzbuch und an das allgemeingültige Ordnungsrecht halten. Deshalb würde ich es nur an gemeinnützige, ausgewählte Organisationen beschränken.